Bewertungskritierien
Was macht einen „Good Pitch“ oder einen „Foul Pitch“ aus?
Ein „Good Pitch“ verfolgt klare, transparente Ziele bei der Vergabe und Abwicklung. Die Chancengleichheit ist sichergestellt.
Ein „Foul Pitch“ liegt vor, wenn:
- die Ausschreibungskriterien nicht sachgerecht sind
- das Verfahren oder die Vergabeentscheidung intransparent oder unfair sind
- oder sogar erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Auftraggeber an der ernsthaften Ausschreibung eines Projektes und der anschließenden Auftragsvergabe an die bestgeeignete Agentur interessiert ist.
Pitchblog.de nimmt Pitches unter die Lupe. Er untersucht die Ausschreibungs- und Vergabefaktoren, recherchiert die Perspektiven der Beteiligten und holt Stellungnahmen ein. Dies alles geschieht, um schließlich eine Einschätzung zur Fairness und Professionalität des Pitches abgeben zu können. Ziel ist es, einen Code of Conduct zu fördern.
Überprüfung der eingereichten Fälle
Die Untersuchung der Pitches durch Pitchblog.de folgt einem transparenten Verfahren:
- Eingang eines Pitches unter strenger Vertraulichkeit
- Untersuchung und Bewertung der Pitchunterlagen durch die Kanzlei
IRLE MOSER LLP nach festgelegten Kriterien - Recherchen durch die Redaktion, insbesondere Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Beteiligten
- Sachliche Veröffentlichung des Pitchberichts auf Pitchblog.de
Bewertungskriterien für einen „Good Pitch“/„Foul Pitch“ (nicht abschließend)
Angemessene Ausschreibungskriterien:
- Die Ausschreibung ist gut auffindbar oder wird rechtzeitig übersandt. Unterlagen werden kostenlos digital zur Verfügung gestellt, der Abgabeprozess ist eindeutig definiert und funktioniert fehlerfrei
- Die Zahl der Teilnehmer ist angemessen und transparent. Die Pitchaufgaben passen zur Zahl der Teilnehmer
- Der zeitliche Vorlauf ist realistisch
- Das Budget ist transparent und auch wirklich vorhanden
Fairness des Auswahlverfahrens und der Entscheidung:
- Die Ausschreibung ist ernst gemeint und beinhaltet keine künstlichen Hürden
- Die Chancengleichheit der Pitchteilnehmer ist gewahrt, insbesondere steht der Gewinner nicht vorzeitig fest
- Ein Briefing ist vorhanden und konsistent
- Im Anschluss an den Pitch gibt es schnell ein offenes Feedback – für Gewinner und Verlierer
- Der Pitch/Die Ausschreibung verstößt nicht gegen geltendes Recht
Faire Auftragsvergabe:
- Der Auftrag wird tatsächlich und mit dem angekündigten Budget vergeben
- Die Ausschreibung dient nicht überwiegend dem Ideenwettbewerb, der eine Umsetzung durch hauseigene Abteilungen des Kunden erleichtern soll
Wie geht Pitchblog.de?
Sie haben als Agentur oder als Auftraggeber einen „Good Pitch“ oder einen „Foul Pitch“ erlebt oder veranstaltet? Bitte berichten Sie uns davon! Soweit uns die Umstände für geeignet erscheinen, werden wir den Pitch mittels unserer rechtlichen und praxiserprobten Expertise bewerten. Anschließend werden wir darüber berichten. Wir gewährleisten selbstverständlich Ihre Anonymität.
Kontakt zu Pitchblog.de:
redaktion@pitchblog.de