Mit Post vom 14. November 2014 informierte Pitchblog über den noch andauernden Ermittlungsstand des Bundesversicherungsamtes in Sachen GPRA gegen die BundesInnungskrankenkasse direkt gesund (BIG). Die GPRA hatte wegen eines Foul Pitches der BIG Fachaufsichtsbeschwerde vor dem zuständigen Bundesversicherungsamtes erhoben. Nach beachtenswerter dreimonatiger Ermittlung hat das Bundesversicherungsamt die Fachaufsichtsbeschwerde nunmehr in einem gerade mal 2½-seitigen Schreiben als unbegründet zurückgewiesen. In diesem teilt das Bundesversicherungsamt nicht ansatzweise mit, worin seine konkreten Ermittlungen bestanden, welche Unterlagen vorgelegt wurden und welchen Inhalt diese hatten. Ebenso bleibt offen, ob eine neue oder eine schon zuvor für die BIG tätige Agentur beauftragt wurde – ein erhebliches Indiz für den von Pitchblog gehegten Verdacht, dass die unverhältnismäßigen Auswahlkriterien der BIG den alleinigen Zweck verfolgten, eine erneute Auftragsvergabe an eine Bestandsagentur zu rechtfertigen. Schade, dass es auch die zuständige Fachaufsichtsbehörde versäumt hat, Transparenz und damit Vertrauen in ein regelgerechtes Pitch-Verfahren herzustellen.
> Hier lesen Sie das ganze Schreiben des Bundesversicherungsamtes.