Das Forschungszentrum Jülich war auf der Suche nach einer Agentur für die Konzeption, Organisation, Durchführung und Abwicklung seiner zentralen Veranstaltungen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Zur Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit sollten die Teilnehmer der Ausschreibung Konzeptvorschläge für verschiedene Veranstaltungstypen einreichen – wie so oft wurden hier nicht unerhebliche Kreativleistungen gefordert, für die kein Pitchhonorar vorgesehen war. Viel bemerkenswerter ist jedoch Folgendes: rund 60 % der von den Bietern im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Fragen ließ das Forschungszentrum unbeantwortet, indem es lediglich erwiderte, es möchte „hier keine Eingrenzungen vornehmen“ bzw. „keine Angaben“ oder „Vorgaben“ machen. Dabei handelte es sich um inhaltlich durchaus relevante Fragen wie „Welche Inhalte/Botschaften sollen kommuniziert werden?“. Durch diese Nicht-Beantwortung versäumte es das Forschungszentrum Jülich nicht nur, die Einreichung einer möglichst hohen Vielzahl von Konzeptvorschlägen zu forcieren, insbesondere erschwerte es zum Nachteil der teilnehmenden Agenturen die Erstellung kundenorientierter Konzeptvorschläge, womit diese in einen offensichtlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem bisherigen Etathalter gelangten.
Neueste Beiträge
- Farce, Frechheit oder Ignoranz – so umgeht die Polizei in Mittelfranken den fairen Wettbewerb
- Metronom Eisenbahngesellschaft mbH – „Es ist uns nicht klar, warum eine Anfrage ‘agenturfreundlich’ sein soll“
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Konzepte sammeln – leicht gemacht
- Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Hospiz- und Palliativtage 2017 „Kreativität zum Nulltarif“
- Ladenbau Schmidt AG – Pitch auf Kreisklassenniveau