In dem offenen „Verfahren über die Arbeitgeberkommunikation und die Personalwerbung der Bundeswehr“ vom 30.01.2015 forderte das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zur Angebotsabgabe bis zum 23.03.2015 auf. Inhalt der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung des Bundesverteidigungsministeriums zur strategischen Kommunikationsberatung, Entwicklung von Kommunikationskonzepten sowie zur Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation und Personalwerbung der Bundeswehr. Ziel der Auftragsvergabe ist es, die Bundeswehr als einen der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands darzustellen. Dies soll durch die Entwicklung und Implementierung eines Employer Brandings erreicht werden. Auf diese Weise sollen neue Bewerberinnen und Bewerber gewonnen und Mitarbeiter langfristig an die Bundeswehr gebunden werden. Weiterer Auftragsgegenstand ist es, die laufende Personalwerbung an das zu entwickelnde Employer Branding anzupassen und weiterzuentwickeln.
Dies klingt zunächst nach einem interessanten Auftrag. Sieht man sich jedoch die Anforderungen an das einzureichende Angebot an, kommen Zweifel auf. So soll ein „Grobkonzept“ von „ca. 75 DIN A 4-Seiten“ erarbeitet werden, indem eine fiktive Personalwerbekampagne dargestellt wird, um Gesundheits- und Krankenpfleger/innen für die Bundeswehr zu gewinnen. Warum gerade ca. 75 DIN A 4-Seiten? In wie weit stehen der Seitenumfang eines „Grobkonzeptes“ – das bei diesem Seitenumfang so grob nicht mehr sein kann – in einer Wechselwirkung zu Qualität und Güte? Verfehlt ein 40-seitiges „Grobkonzept“ schon die formellen Anforderungen? Die Bedingungen überzeugen nicht! Ebenso ist zu beanstanden, dass angesichts dieser umfassenden Anforderungen und des damit einhergehenden erheblichen Aufwandes kein Pitch-Honorar gezahlt wird.
Zum attraktivsten Agentur-Auftraggeber hat die Bundeswehr ganz sicher noch einen langen Weg zurückzulegen.