Der unter Vorsitz des Präsidenten Volker Bouffier geführte Bundesrat veröffentlichte im Oktober 2014 eine Ausschreibung für die Präsentation des Bundesrates im Rahmen der Veranstaltung „Tag der Deutschen Einheit“ für das Jahr 2015 in Hessen, 2016 in Sachsen und 2017 in Rheinland-Pfalz. Leistungsgegenstand der Ausschreibung war die Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Präsentationen des Bundesrates bei der jeweiligen Veranstaltung.
Das von den Bietern einzureichende Kreativangebot sollte grafische und konzeptionelle Darstellungen der kreativen Lösung für die Außen- und Innengestaltung der Präsentation des Bundesrates umfassen. Darüber hinaus war ein Vorschlag für die Erbringung von Leistungen für die Projektierung, Planung und Organisation der Präsentation gefragt. Die Bieter sollten außerdem ihre Vorstellung zur Leistungserbringung während der Realisierungsphase darstellen und einen detaillierten Kostenplan einreichen.
Vor dem Hintergrund, dass die Ausschreibung keinerlei Detail-Informationen zu vergangenen Präsentationen enthielt, handelt es sich hierbei um eine Vielzahl nicht ohne weiteres umzusetzender Anforderungen. Trotz dahingehender zahlreicher Bieterfragen zeigte sich der Bundesrat lediglich unzureichend informationsbereit und verwies lediglich auf wenig ergiebige Informationen auf dessen Website. Angesichts der Tatsache, dass auch die Bestandsagentur an der Ausschreibung teilnahm, befanden sich die übrigen teilnehmenden Agenturen damit in einem Wettbewerbsnachteil.
Auch die Informationspolitik der laufenden Ausschreibung des Bundesrates zur „Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung‚ Tag der offenen Tür des Bundesrates‘“, zu der laut Aussage des Bundesrates ebenfalls die Bestandsagentur zur Angebotsabgabe eingeladen wurde, war zunächst mangelhaft. Erst nachdem der Bundesrat auf den hierdurch bestehenden Nachteil für Mitbewerber der Bestandsagentur hingewiesen wurde und zur Chancengleichheit um die Zuleitung von Planungsunterlagen sowie einer Dokumentation und Kostenaufstellung der Veranstaltung aus dem letzten Jahr gebeten wurde, reagierte der Bundesrat einsichtig. Er übermittelte den Bewerbern zumindest die Grundriss-Pläne des Bundesratsgebäudes sowie der Gartenanlage, Bieterfragen und Antworten, den Flyer sowie den Fragebogen zur Bundesratsrallye aus dem letzten Jahr und das Bundesrats-Logo. Die Frage nach einer Budgetvorgabe ließ der Bundesrat jedoch weiterhin unbeantwortet, was vor dem Hintergrund, dass die Angebote in der Eignungsprüfung anhand des Zuschlagskriteriums „wirtschaftlichstes Angebot“ bewertet werden, untragbar ist.
Kennt Herr Bouffier den Sinn und Zweck einer Ausschreibung?