Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vergab im Wege eines offenen Verfahrens (Angebotsschluss am 17.09.2015) die Dienstleistungen Konzeption, Beratung, Realisierung, Hosting und Providing sowie technische und redaktionelle Betreuung ihres Internetangebotes, insbesondere in Bezug auf die zentrale Plattform www.baua.de, aber auch bezüglich Satellitenseiten sowie perspektivisch / optional Social Media-Kanäle und Apps.
Unter Berücksichtigung des Corporate Designs der BAuA sollen insbesondere das Gestaltungs- und Kommunikationskonzept sowie weitere Teilkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Dazu soll zu Leistungsbeginn die Internetseite www.baua.de (inklusive der englischen Sprachversion) vom Auftragnehmer auf ein neues Content Management System (CMS) migriert werden (derzeit GSB7 PreRelease). Als künftiges CMS wird der „Government Site Builder“ GSB7 präferiert. Der „Government Site Builder“ (GSB) ist im Rahmen der E-Government Initiative BundOnline 2005 als Basiskomponente-CMS für die Webauftritte der Bundesverwaltung entwickelt worden. Ziel war es, einen modularen Baukasten für die schnelle und unkomplizierte Erstellung von Internetauftritten zentral zu entwickeln, um aufwändige Eigenentwicklungen zu vermeiden, aber gleichzeitig individuelle Anpassungen jederzeit zu ermöglichen. Der Bieter kann aber auch ein alternatives CMS vorschlagen, dass den Anforderungen der Ausschreibung entspricht.
Soweit so gut. Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Ausschreibung ergeben sich jedoch, wenn man sich mit einer Vorabinformation des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern vom 24.02.2015 näher beschäftigt. Daraus ergibt sich, dass die Weiterentwicklung des GSB auf Basis CoreMedia Software durch die Weiterentwicklung des GSB auf Open Source Basis abgelöst werden soll. Die diesbezügliche Ausschreibung des Bundesverwaltungsamts soll noch im Jahr 2015 veröffentlicht werden. Anschlussausschreibungen für Aktivitäten zum GSB auf Basis CoreMedia Software sind nach aktuellem Stand nicht geplant, heißt es weiter in der vorgenannten Vorabinformation.
Es wird also einerseits im Laufe dieses Jahres durch das Bundesverwaltungsamt im Rahmen ihrer vorbezeichneten Ausschreibung bekannt gegeben werden, dass der GSB auf Basis CoreMedia Software ausläuft bzw. nicht weiterentwickelt werden wird und andererseits veröffentlicht die BAuA aktuell eine Ausschreibung mit eindeutiger Präferenz auf diesen GSB. Da es sich hierbei um ein System handelt, das abgeschafft werden wird und auf das andere Einrichtungen längst nicht mehr setzen, muss sich die BAuA die Frage stellen lassen, ob ihre Ausschreibung aktuell überhaupt noch Sinn macht und folglich im Interesse des Steuerzahlers sein kann.