Die US-Amerikanische Botschaft Berlin vergab den Auftrag über Social Media Support Dienstleistungen für das Public Affairs Büro. Die Botschaft hat mit Social Media Aktivitäten bereits vor einigen Jahren begonnen und plant nun, den Dialog mit der deutschen Öffentlichkeit zu intensivieren. Gesucht wurde daher eine Agentur, die eine Social Media Strategie entwickelt und umsetzt.
Der Auftrag ist von ordentlichem Umfang. So sind unter anderem quartalsweise Social Media Kampagnen für fünf verschiedene Themenbereiche zu entwickeln. Neben Social Media Beiträgen (Texte, Bilder, Videos) erwartet der Kunde eine monatliche Erfolgsanalyse und die Überwachung von externen Blogs und Social Media Plattformen – allein für Letzteres ist ein Aufwand von zehn Stunden wöchentlich angesetzt. Jedes Angebot sollte zudem eine detaillierte Preisübersicht für die verschiedenen Projekte enthalten.
Die US-Amerikanische Botschaft Berlin hat nach eigenen Angaben acht gültige Angebote erhalten. Wie es in der schriftlichen Entscheidung an eine der teilnehmenden Agenturen heißt, wurde der Auftrag, „aufgrund des günstigeren Preises“ an die Gewinneragentur vergeben. Eine weitere Begründung erfolgte nicht. Merkwürdig, da war dochin den Vergabekriterien der Ausschreibung auch noch von anderen Parametern die Rede…
Gemäß Abschnitt 4 der Ausschreibungsunterlagen erhält der günstigste, geeignetste und kompetenteste/zuverlässigste Bewerber den Zuschlag („Award will be made to the lowest priced, acceptable, responsible offeror“).
Folglich sollten für die Vergabe des Auftrags neben dem Preis sowohl die Eignung als auch die Kompetenz des Bewerbers eine gleichwertige Rolle spielen. Scheint so, als hätte sich die US-Amerikanische Botschaft nicht an die selbst aufgestellten Vergabekriterien gehalten? Kompetenz und Eignung? Fehlanzeige. We’ll go for the discount! Also auch in diesem Fall gilt – wie so oft – das Prinzip: Hohe Anforderungen in der Ausschreibung formulieren, um Anbieter zur Teilnahme zu motivieren und dann entscheidet eben doch nur der Preis. Aus Sicht der teilnehmenden Agenturen ein no go! Bei korrekter Vergabeankündigung über den günstigsten Preis hätten sicherlich einige Anbieter auf eine Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet. Da liegt die Vermutung nahe, dass man genau dies mit einer derartigen Vergabepraxis vermeiden wollte.