Die Deutsche Klassenlotterie Berlin sucht im Wege einer beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb (Eingang der Teilnahmeanträge: 03.03.2016) eine Agentur für Kreativleistungen für den Deutschen LOTTO- und TOTO-Block. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Agenturvertrages mit Laufzeit vom 01.06.2016 – 31.05.2017. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der 15.04.2016
Schon das Auswahlprozedere wirkt kompliziert. So sollen aus den teilnehmenden Agenturen zunächst in einer Vorauswahl vier Agenturen ausgewählt werden, die sodann an einem gesonderten, nachgeschalteten beschränkten Vergabeverfahren teilnehmen. Die Entscheidung, welche vier Agenturen an dem beschränkten Vergabeverfahren teilnehmen, fällt die Deutsche Klassenlotterie Berlin auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen, die gemäß den Ausschreibungsbedingungen unter anderem „mindestens ein Konzept, maximal zwei Konzepte“ zu neun angeführten Themenbereichen enthalten müssen. Hier stellt sich bereits die Frage nach dem Sinn der Anforderung, „mindestens ein Konzept“ je Themenbereich vorlegen zu müssen. Denn weniger als ein Konzept lässt sich schwerlich einreichen. Im Ergebnis folgt aus der Anforderung, dass zwischen 9 und 18 Konzepte einzureichen sind. Klar, dass Agenturen sich hier veranlasst sehen müssen 18(!) Konzepte einzureichen, um überhaupt eine Chance zu haben. Aber haben sie die tatsächlich?
Auf Grundlage eines alles andere als plausiblen Punktesystems werden ohne inhaltliche Bewertung allein auf Grundlage der Anzahl der eingereichten Konzepte sowie der Tatsache, ob diese schriftlich („dokumentiert“) oder nicht schriftlich (wie auch immer das gehen soll) eingereicht werden, zwischen null und vier Punkten pro Themenbereich vergeben. Geht man davon aus, dass höchstwahrscheinlich alle Teilnehmer 18 Konzepte erstellen und diese natürlich schriftlich einreichen, erhält jeder Teilnehmer 36 Punkte (Volle Punktzahl 4 x 9 Themenbereiche). Um sodann überhaupt eine Auswahl treffen zu können, wird auf eine völlig intransparente 20 Prozent Bewertung zurückgegriffen, die nämlich zusätzlich für „besonders kreative und innovative Maßnahmen“ vergeben werden können. Die aus diesem „Auswahlverfahren“ herausgehenden vier „Sieger“ erhalten nicht etwa den Zuschlag, sondern dürfen an dem anschließenden beschränkten Vergabeverfahren teilnehmen. Zwischenergebnis: Alle übrigen Agenturen, die jeweils bis zu 18 Konzepte eingereicht haben, gehen nach einem fragwürdigen Auswahlverfahren leer aus.
Aber das ist noch nicht alles. Wie es für die vier auserwählten Agenturen weitergeht, verraten die Ausschreibungsunterlagen nicht. Keine Silbe zu weiteren Auswahlkriterien, wonach der „Sieger“ der Ausschreibung bestimmt wird.
Pitchblog meint: Unverhältnismäßig, intransparent, kreativfeindlich. Dann doch lieber Lotto spielen. Da weiß man gleich, dass die Chancen auf einen Gewinn gering sind.