Das Auswärtige Amt versandte am 13.02.2014 eine E-Mail an diverse Agenturen. Gegenstand dieser E-Mail waren zwei Ausschreibungen, und zwar für den Entwurf eines Logos sowie einer umfassenden inhaltlichen und technischen Konzeption einer neuen Website.
Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig, es wird in nicht zu beanstandender und dem Umfang der Aufgaben angemessener Weise über die Anforderungen berichtet und auch ein konkretes Budget für die Projekte sowie zuständige Ansprechpartner werden benannt. Die Aufgaben erscheinen ambitioniert für das Budget, aber im Rahmen des Möglichen.
So recht ernst nehmen kann man allerdings die von Auswärtigen Amt gesetzte Frist für die Einreichung der Konzepte und Angebote nicht. Der 13.02.2014 als Tag der Übersendung vorbenannten E-Mail war ein Donnerstag. Die Abgabe von Konzept und Angebot sollten jedoch bereits am 21.02.2014, also lediglich fünf Werktage später erfolgen. Binnen dieser Frist sollte die Agentur sowohl das Konzept für ein Logo, welches flexibel verwendet werden kann und sich an umfassenden Designvorgaben zu orientieren hat, als auch ein umfassendes technisches und inhaltliches Konzept für eine Website erstellen. Warum diese Frist so kurz bemessen ist, bleibt ebenso offen und wird auch nicht durch die diesbezügliche Entschuldigung des Auswärtigen Amtes beantwortet.