Die Dresden Marketing GmbH, zuständig für die Vermarktung der Stadt Dresden als Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kongress- sowie Tourismusstandort, hat für die Jahre 2015 und 2016 (mit Option für das Jahr 2017) einen für Kommunikationsagenturen eigentlich sehr interessanten Auftrag ausgeschrieben. Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung einer kompletten Kampagne für das Stadtmarketing der Stadt Dresden. Es winkt eine fixe Beauftragung für zwei Jahre und sogar eine Option für ein drittes Jahr. Jede Agentur freut sich über einen solchen Auftrag. Die in der Ausschreibung geforderten Selbstauskünfte sind zwar umfangreich, aber zulässig.
Bei genauer Betrachtung der Ausschreibungsbedingungen schwindet jedoch jede Begeisterung: Bereits in der ersten Ausschreibungsrunde, in der die Zahl der Agenturen offenbar nicht begrenzt war, sollte die visuelle Umsetzung des Jahresthemas 2015 der Stadt Dresden in einem Kampagnenvorschlag umgesetzt werden, inklusive Key-Visual für diverse Werbeträger und Slogan. Kurzum: der wesentliche Teil der ausgeschrieben Kreativleistung war bereits in der ersten Ausschreibungsrunde zu erbringen. Pitchhonorar und Schutz der Kreativleistung? Fehlanzeige!
Leider sind solche Pitchbedingungen ein Klassiker im negativen Sinne: Pflicht zur Einreichung eines umfassenden Kampagnen-Konzeptes ohne Vergütung und ohne dass durch eine begrenzte Teilnehmerzahl die Erfolgsaussichten auf Zuschlag zumindest kalkulierbar wären. Die Dresden Marketing GmbH bekommt auf diese Weise ein fettes Bündel ausgearbeiteter Konzepte zum Nulltarif, während der Großteil teilnehmender Agenturen leer ausgeht.