Für eine im Juni 2016 stattfindende Feier zur Einweihung eines neuen Logistikzentrums suchte die Hermes Fulfilment GmbH – ein Unternehmen der Hermes Gruppe – eine kompetente Eventagentur, die diese Feier plant, steuert, effizient umsetzt und dabei mit Ressourcen schonend umgeht.
Das von den ausgewählten Agenturen im Rahmen der Ausschreibung einzureichende Angebot sollte aus zwei Teilen bestehen: Einem Konzept, das sowohl ein vorgegebenes als auch ein frei wählbares Motto enthalten sollte. Außerdem sollte eine Erlös- und Kostenkalkulation beigefügt werden. Das Angebot, dessen Abgabe für die Hermes Fulfilment GmbH kostenlos und unverbindlich erfolgte, sollte das Konzept klar vermitteln und die Konzeptdarstellungen waren in Leistungsumfang und -niveau (Kosten, Qualifikation und Anzahl des Personals, Angebot und Qualität der Speisen, Dekoration etc.) aufzuschlüsseln.
Soweit zu den Rahmenbedingungen. Bedauerlich, dass für die Ausschreibung kein Pitchhonorar vorgesehen war. Umso kritischer allerdings die Angebotsfrist: Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen an ausgewählte Bieter erfolgte am 1. März 2016 und die Angebotsabgabefrist war bereits auf den 9. März 2016 datiert. Da stellt sich schon die Frage, inwiefern überhaupt ein offener Pitch erwünscht war? Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Abgabefrist, mit Bekanntgabe am 7. März 2016, bis zum 11. März 2016 verlängert wurde. Auch auf Nachfrage konnte im Übrigen keine Budgethöhe genannt werden. Vielmehr heißt es in den Ausschreibungsunterlagen, dass sich die Größe der Veranstaltung streng nach den Budgetvorgaben richten wird, so dass Staffelpreise für sechs verschiedene Gästeanzahlen – für zwischen 1.000 bis 2.500 Gäste – eingereicht werden sollten. Diese Staffelung und Budgetvorenthaltung verwundert, wenn man sich vor Augen führt, dass nach der Angebotsabgabe sodann mitgeteilt wurde, dass das Budget EUR 90.000,00 für eine Anzahl von 2.000 Personen beträgt.
Interessant sind auch die Entscheidungskriterien. So heißt es zwar zunächst in den Ausschreibungsunterlagen, dass bei der Entscheidung neben wirtschaftlichen Kriterien die Aspekte Preis, Organisationstalent, Erfahrung des Anbieters, ausreichend positive Kundenreferenzen, Personalkonzept sowie Einstellung zu Umweltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung im Vordergrund stehen. Relativiert wird dies jedoch, wenn ferner angeführt wird, dass man sich vorbehält, die Entscheidungskriterien im Ausschreibungsverlauf anzupassen. Die Gewichtung der Kriterien wird den Teilnehmern gegenüber allerdings nicht veröffentlicht!
So verwundert es auch nicht, dass preisliche Differenzen zu anderen Teilnehmern am Ende als Grund für den Nichtzuschlag angeführt wurden. Eine ausgewogene und transparente Entscheidung sieht anders aus. Pitchblog meint: Kein Grund zum Feiern!