von Ben Irle | Jan 7, 2015 | Foul Pitches
Das Forschungszentrum Jülich war auf der Suche nach einer Agentur für die Konzeption, Organisation, Durchführung und Abwicklung seiner zentralen Veranstaltungen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Zur Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit sollten die Teilnehmer der Ausschreibung Konzeptvorschläge für verschiedene Veranstaltungstypen einreichen – wie so oft wurden hier nicht unerhebliche Kreativleistungen gefordert, für die kein Pitchhonorar vorgesehen war. Viel bemerkenswerter ist jedoch Folgendes: rund 60 % der von den Bietern im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Fragen ließ das Forschungszentrum unbeantwortet, indem es lediglich erwiderte, es möchte „hier keine Eingrenzungen vornehmen“ bzw. „keine Angaben“ oder „Vorgaben“ machen. Dabei handelte es sich um inhaltlich durchaus relevante Fragen wie „Welche Inhalte/Botschaften sollen kommuniziert werden?“. Durch diese Nicht-Beantwortung versäumte es das Forschungszentrum Jülich nicht nur, die Einreichung einer möglichst hohen Vielzahl von Konzeptvorschlägen zu forcieren, insbesondere erschwerte es zum Nachteil der teilnehmenden Agenturen die Erstellung kundenorientierter Konzeptvorschläge, womit diese in einen offensichtlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem bisherigen Etathalter gelangten.
von Ben Irle | Dez 19, 2014 | Foul Pitches
Mit Post vom 14. November 2014 informierte Pitchblog über den noch andauernden Ermittlungsstand des Bundesversicherungsamtes in Sachen GPRA gegen die BundesInnungskrankenkasse direkt gesund (BIG). Die GPRA hatte wegen eines Foul Pitches der BIG Fachaufsichtsbeschwerde vor dem zuständigen Bundesversicherungsamtes erhoben. Nach beachtenswerter dreimonatiger Ermittlung hat das Bundesversicherungsamt die Fachaufsichtsbeschwerde nunmehr in einem gerade mal 2½-seitigen Schreiben als unbegründet zurückgewiesen. In diesem teilt das Bundesversicherungsamt nicht ansatzweise mit, worin seine konkreten Ermittlungen bestanden, welche Unterlagen vorgelegt wurden und welchen Inhalt diese hatten. Ebenso bleibt offen, ob eine neue oder eine schon zuvor für die BIG tätige Agentur beauftragt wurde – ein erhebliches Indiz für den von Pitchblog gehegten Verdacht, dass die unverhältnismäßigen Auswahlkriterien der BIG den alleinigen Zweck verfolgten, eine erneute Auftragsvergabe an eine Bestandsagentur zu rechtfertigen. Schade, dass es auch die zuständige Fachaufsichtsbehörde versäumt hat, Transparenz und damit Vertrauen in ein regelgerechtes Pitch-Verfahren herzustellen.
> Hier lesen Sie das ganze Schreiben des Bundesversicherungsamtes.
von Ben Irle | Nov 14, 2014 | Foul Pitches
Im August berichtete Pitchblog über die unter dem Titel „Regionale Pressearbeit“ veröffentlichte Ausschreibung der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund.
Auffällig geworden war diese Ausschreibung aufgrund der formulierten Anforderungen, die unter anderem vorsahen, daß mindestens ein Referenzauftrag für eine gesetzliche Krankenkasse nachgewiesen werden müsse (Siehe Pitchblog-Beitrag vom 28. August 2014). Die GPRA sah sich aufgrund dieser Ausschreibung veranlasst, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, im Wege der Fachaufsichtsbeschwerde, die Ausschreibung überprüfen zu lassen.
Die Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes dauern an. „Da der Sachverhalt aufgrund der umfangreichen Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausermittelt ist, ist uns eine abschließende Stellungnahme in der Angelegenheit derzeit noch nicht möglich.“, teilte das Bundesversicherungsamt gegenüber den rechtlichen Vertretern der GPRA, der Berliner Anwaltskanzlei Irle Moser LLP, mit Schreiben vom 10. November 2014 mit. Pitchblog bleibt dran und berichtet, sobald es Neuigkeiten gibt.
von Ben Irle | Okt 13, 2014 | Foul Pitches
Die ALBA Group, Hauptsponsor und Namensgeber der Basketballmannschaft ALBA BERLIN, veröffentlichte am 23.04.2014 eine Ausschreibung mit dem Ziel, die Unternehmensmarke ALBA wieder deutlicher von der Basketballmarke abzuheben und zu zeigen, welches Unternehmen hinter dem Verein steht. Hierzu sollte ein neues Anzeigenmotiv zum Einsatz unter anderem in Print- oder Online-Medien entwickelt werden. Bewerber sollten drei bis fünf Ideen für Anzeigenmotive inklusive Bild und Text einreichen. Das Vorlegen von Referenzen war laut Ausschreibung keine Voraussetzung zur Teilnahme.
Dennoch bat die ALBA Group eine Berliner Agentur, die sie selbst ausgewählt und persönlich per E-Mail zur Teilnahme an der Ausschreibung aufgefordert hatte, um die Zusendung von Referenzkampagnen – und zwar erst nachdem diese ihr Angebot eingereicht hatte. Die Agentur verwies daraufhin auf ihre Referenzen und schlug darüber hinaus vor, bei einem persönlichen Gespräch weitere Arbeitsbeispiele vorzustellen. Auf diesen Vorschlag ging die ALBA Group jedoch nicht ein, es folgte lediglich eine Absage.
Pitchblog fragte bei der ALBA Group nach und wollte wissen, ob und an wen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ein Zuschlag erteilt wurde. Die ALBA Group hielt sich zunächst bedeckt. So kündigte Svea Kleeberg, Marketing Manager ALBA Group / Corporate, zwar an, gern Auskunft zu erteilen, wollte allerdings zunächst wissen, wie der Pitchblog denn auf die Ausschreibung aufmerksam geworden sei. Pitchblog legt seine Informationsquellen nicht offen und ist aus Gründen des Informantenschutzes hierzu auch rechtlich nicht verpflichtet. Kleeberg blieb Ihre in Aussicht gestellte Antwort bis zum Erscheinen dieses Blog-Beitrages schuldig. Sowohl die ebenfalls angeschriebene Pressesprecherin wie auch die Leiterin Kommunikation & Politik reagierten erst gar nicht. Erst nach Veröffentlichung dieses Beitrages sowie dessen Aufgreifen im Branchendienst „HORIZONT“ reagierte die ALBA Group durch Ihren Senior Legal Counsel Hendrik Reffken und fordert Pitchblog auf, den gesamten Beitrag in seiner Fassung vom 13.10.2014 zu löschen. Pitchblog wird dieser Aufforderung nicht nachkommen und ist hierzu auch nicht rechtlich verpflichtet. Nachdem die ALBA Group sich nun nach Erscheinen dieses Beitrags offensichtlich veranlasst sah, weitere Auskünfte zu erteilen, sollen diese nicht vorenthalten werden: Laut der ALBA Group sei eine Agentur beauftragt worden, die zuvor nicht für die ALBA Group tätig gewesen sein soll. Welche Agentur konkret beauftragt wurde, will die ALBA Group aber nicht mitteilen, so dass der Wahrheitsgehalt der Mitteilung für den Pitchblog nicht nachprüfbar ist. Dabei wäre es doch so einfach, durch Schaffung von Transparenz Klarheit und das nötige Vertrauen in eine regelgerechte Ausschreibung zu schaffen. Diese Chance hat die ALBA Group vertan.
Aktualisierung vom 14.11.2014
Zwischenzeitlich hat eine weitere Abstimmung mit der ALBA Group stattgefunden. Dabei ist uns belegt worden, dass eine Vergabe an eine Agentur erfolgt ist. Wir halten uns natürlich an die auf Wunsch der Agentur vereinbarte Vertraulichkeit und nennen keinen Namen, haben aber die Angaben überprüft.
Danach können wir bestätigen, dass eine Agentur mit der Durchführung des ausgeschriebenen Projektes durch die ALBA Group beauftragt worden ist.
von Ben Irle | Okt 13, 2014 | Foul Pitches
Das in Spanien ansässige und international im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von multimediafähigen Geräten und 3D-Druckern agierende Unternehmen bq schrieb im August dieses Jahres verschiedene deutsche PR-Agenturen im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit per E-Mail an. In dieser teilte bq mit, ihren Fokus in Zukunft auf die PR-Arbeit und die Zusammenarbeit mit Bloggern legen zu wollen. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass die ausgewählte Agentur in einem engen Kontakt zu den Medien stehe. Ein die Auswahlentscheidung positiv beeinflussendes Entscheidungskriterium sei daher die Übermittlung einer Übersicht über alle Fachzeitschriften, Publikumsmedien und Blogs, mit denen die jeweilige Agentur in engem Kontakt steht. Dass eine PR-Agentur über Medienkontakte verfügt, ist eine Selbstverständlichkeit und kann daher schwerlich ein geeignetes Auswahlkriterium sein. Daher kann man sich bei dieser Ausschreibung nicht des Eindrucks erwehren, hier werde versucht, an einen umfassenden Medienverteiler zu gelangen.
von Ben Irle | Sep 15, 2014 | Foul Pitches
India Tourism Frankfurt, ein für die Vermarktung des Landes Indien zuständiges Büro des indischen Tourismusministeriums, rief am 28. August 2014 deutsche Agenturen mit starkem Hintergrund in Public Relations und Event Management sowie Erfahrung in der Zusammenarbeit mit nationalen Tourismus-Organisationen dazu auf, an seiner Ausschreibung teilzunehmen. Inhalt des zu erteilenden Auftrags ist die Koordination der PR während der Teilnahme an Reisemessen für Verbraucher in Deutschland und Österreich sowie an den Fachmessen ITB und IMEX im Zeitraum von Oktober 2014 bis Mai 2015. Außerdem soll die künftige Agentur die Social Media Präsenz von India Tourism auf Facebook und Twitter in den deutschsprachigen Ländern gestalten. Einzelheiten hierzu sind in der Ausschreibung ausführlich erläutert.
Auffällig an dieser Ausschreibung ist ihr Auktionscharakter: So ist entscheidendes Kriterium für den Zuschlag nicht etwa die Kreativleistung der Bewerber, die anhand eines vorgeschlagenen Kreativkonzeptes im Rahmen des Pitches skizziert wird, sondern die Bewertung sogenannter „technical bids“ und „financial bids“, also seitens der Agenturen abzugebender Gebote. In der technischen Bewertung können maximal 70 sogenannter „Marks“, gemeint sind wohl Punkte, für PR-Erfahrung im Bereich nationaler Tourismus, Erfahrung in der Erstellung von Social Media Kampagnen für Kunden aus dem Tourismusbereich, spezifische PR-Erfahrung in Bezug auf MICE-Veranstaltungen sowie die ITB erlangt werden. Wer 49 oder mehr „Marks“ erlangt, gelangt in die nächste Auktionsrunde, in der die sogenannten „financial bids“ bewertet werden, was den Auktionscharakter der Ausschreibung noch unterstreicht. Das finanzielle Gebot geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein und soll einen detaillierten Kostenvoranschlag bezüglich künftiger PR- und Social-Media-Aktivitäten enthalten.
Diese Form der Entscheidungsfindung überzeugt nicht. So sind im Rahmen der „technical bids“ keinerlei konkrete Kreativkonzepte einzureichen, auf deren Grundlage maßgeblich die Zuschlagsentscheidung getroffen wird. Vielmehr wird lediglich, wie bei der zuletzt thematisierten Ausschreibung der BIG (siehe Blog-Beitrag vom 28.08.2014), maßgeblich auf Vorerfahrungen in einem bestimmten Bereich, hier in der Tourismusbranche, abgestellt. Dies verwundert insofern, als dass der Aufgabenbereich der Ausschreibung nicht zwingend Erfahrungen im Tourismusbereich erfordert. Vielmehr stehen hier neben der Vermarktung Indiens, beispielsweise durch Social Media, organisatorische und koordinatorische Aspekte im Vordergrund, die zum Basis-Know-How jeder PR-Agentur gehören.
Da keinerlei Konzeptvorschläge eingereicht werden sollen und die Anforderungen an die Agenturen lediglich allgemein beschrieben werden, fehlt eine Kalkulationsgrundlage für die Abgabe des finanziellen Gebotes. Im Ergebnis entscheiden damit allein Vorerfahrungen, die als Qualifikationskriterium irrelevant sind, sowie der günstigste Preis, der ohne Kenntnis der konkreten Maßnahmen schwerlich zu kalkulieren ist.
Fazit: Eine Auktion eignet sich nicht zur Auswahl der für die eigenen Zwecke kreativsten und wirtschaftlichsten Agentur. Für Agenturen ist die Teilnahme an einer solchen Ausschreibung unattraktiv, da sie nicht durch Kreativkompetenz überzeugen können.