von Ben Irle | Feb 11, 2016 | Foul Pitches
Der Deutsche Marketing Verband e.V. (DMV) ist der Berufsverband des Marketing-Managements und die Dachorganisation von 65 regionalen Marketing-Clubs in Deutschland und Österreich, in denen wiederum insgesamt über 14.000 Mitglieder organisiert sind. Zur Unterstützung der internen und externen Kommunikationsabteilungen sucht der DMV eine externe Kreativagentur. Im Rahmen einer offenen Ausschreibung (Angebotsschluss 11.02.2016) vergibt der DMV einen diesbezüglichen zunächst zweijährigen Kooperationsvertrag, der anschließend verlängert werden kann. Im Rahmen dieser Kooperation sollen, unter anderem, auf Basis des im Jahr 2014 entwickelten und eingeführten neuen Corporate Designs Kampagnen des DMV zur Steigerung seiner Bekanntheit konzipiert und realisiert werden. Ferner zählt auch die Stärkung der emotionalen Markenwahrnehmung zu den Aufgaben der Kreativagentur. Über den Abschluss des Kooperationsvertrages entscheidet ein Gremium mit Vertretern aus dem DMV-Vorstand und dem DMV-Beirat.
Soweit so gut. Bei genauerer Betrachtung der Ausschreibungsbedingungen ergeben sich jedoch Fragen. So sind mit der Angebotsabgabe unter anderem zwei Arbeitsproben einzureichen, die in der Endbewertung mit jeweils 15 Prozent gewichtet werden. Bei der ersten Arbeitsprobe handelt es sich um den Entwurf einer Imageanzeige für den DMV im Format DIN A4. Es ist hierbei gewünscht, dass sich die Agentur mit dem Verband selbst, seiner Struktur, den Clubs, deren Mitgliedsformen und Leistungsangebot auseinandersetzt und daraus ein Konzept für die Kernaussage der Anzeige erarbeitet. Die zweite Arbeitsprobe umfasst den Entwurf eines 6-seitigen Flyers mit den Mehrwerten für die Mitglieder. Aus diesem Flyer muss sich entnehmen lassen, dass sich eine Mitgliedschaft rechnet bzw. lohnt. Es wird diesbezüglich erwartet, dass sich die Agenturen mit den Vorteilen der Mitgliedschaft auseinandersetzen und diese Vorteile strukturieren sowie visualisieren. Der Entwurf der beiden Arbeitsproben erfordert folglich eine nicht unerhebliche Einarbeitung in die Materie. Berücksichtigt man diesen Umstand und die Tatsache, dass die Erstellung der einzureichenden Arbeitsproben durchaus zeitintensiv ist, bleibt zu beanstanden, dass den teilnehmenden Agenturen kein Pitchhonorar gezahlt wird, mit Ausnahme der Gewinneragentur, die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer erhält. „The winner takes it all“!
Gemäß den Ausschreibungsbedingungen fließen in die Bewertungskriterien auch Nachweise der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Agentur ein. Hierzu sollen unter anderem auch Angaben zur räumlichen Nähe des Agenturstandorts zur Geschäftsstelle des DMV in Düsseldorf gemacht werden. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang zudem den diesbezüglichen Hinweis in den Ausschreibungsbedingungen, dass Reisekosten nicht erstattet werden, stellt sich durchaus die Frage, ob hier tatsächlich eine reelle Chancengleichheit für teilnehmende Agenturen besteht, deren Standort nicht Düsseldorf ist. Soll hier etwa der Auftrag in Düsseldorf bleiben?
Das mit 30 Prozent am stärksten gewichtete Bewertungskriterium ist der Preis bzw. das wirtschaftlichste Angebot. Diesbezüglich sollen nicht nur die regulären Stundensätze der jeweiligen Agentur angegeben werden, sondern – um dieser Ausschreibung noch die Krone aufzusetzen – bittet der DMV um Angabe eines für den Kooperationsvertrag zugrunde zu legenden reduzierten Stundensatzes.
Faire Ausschreibungsbedingungen sehen anders aus. Pitchblog meint: Schlechtes Marketing in eigener Sache.
von Ben Irle | Jan 21, 2016 | Foul Pitches
Bereits seit dem Jahr 2010 organisiert die EHF Marketing GmbH, Marketingtochter der Europäischen Handballförderung (EHF), das VELUX EHF Final4 in der Kölner LANXESS Arena. Die vier besten Vereinsmannschaften im europäischen Klubhandball spielen dort um den Titel der VELUX EHF Champions League. Neben dem sportlichen Event bilden die vier Opening-Shows sowie die große Winner’s Ceremony für die Handballfans ein Highlight dieser Veranstaltung.
Die EHF Marketing GmbH plant in diesem Jahr einige grundlegende Neuerungen des Entertainment-Programms und hat hierzu 3-5 Agenturen für einen Pitch angefragt. Gewünscht ist ein kreatives Kurzkonzept auf englisch mit Ideen zur technischen und künstlerischen Gestaltung der Opening-Shows mitsamt der Winner’s Ceremony. Die eingereichten Ideen dürfen dabei völlig losgelöst von den bisherigen Konzeptionsansätzen sein – zudem ist das Engagement eines europaweit bekannten Künstlers geplant. Budgetumfang: EUR500.000,00exklusive Künstlergage.
Der EHF Marketing GmbH geht es im ersten Schritt angeblich nicht um ein detailliertes Konzept, es sollen vielmehr kreative Ideen entwickelt und so ein Eindruck von der Agentur vermittelt werden. Für die Konzeption wird kein Pitch- bzw. Konzeptionshonorar gezahlt. Interessanter Ansatz, um mal eben für lau im Pitchverfahren eine Auswahl an kreativen Ideen zu sammeln. Wenn diese von den Pitchteilnehmern abgeliefert sind, ist allerdings eine Vergabe des Budgets in Höhe von EUR 500.000,00 nicht garantiert. Fairness sieht da doch etwas anders aus, gerade in diesem Fall gilt: Die Ausarbeitung und Präsentation kreativer Ideen ist wesentlicher und zu vergütender Bestandteil einer Agenturleistung. Unser Urteil fällt daher eindeutig aus: Wie im Handball bei Fouls üblich – Zeitstrafe gegen die EHF Marketing GmbH!
von Ben Irle | Jan 21, 2016 | Foul Pitches
Die US-Amerikanische Botschaft Berlin vergab den Auftrag über Social Media Support Dienstleistungen für das Public Affairs Büro. Die Botschaft hat mit Social Media Aktivitäten bereits vor einigen Jahren begonnen und plant nun, den Dialog mit der deutschen Öffentlichkeit zu intensivieren. Gesucht wurde daher eine Agentur, die eine Social Media Strategie entwickelt und umsetzt.
Der Auftrag ist von ordentlichem Umfang. So sind unter anderem quartalsweise Social Media Kampagnen für fünf verschiedene Themenbereiche zu entwickeln. Neben Social Media Beiträgen (Texte, Bilder, Videos) erwartet der Kunde eine monatliche Erfolgsanalyse und die Überwachung von externen Blogs und Social Media Plattformen – allein für Letzteres ist ein Aufwand von zehn Stunden wöchentlich angesetzt. Jedes Angebot sollte zudem eine detaillierte Preisübersicht für die verschiedenen Projekte enthalten.
Die US-Amerikanische Botschaft Berlin hat nach eigenen Angaben acht gültige Angebote erhalten. Wie es in der schriftlichen Entscheidung an eine der teilnehmenden Agenturen heißt, wurde der Auftrag, „aufgrund des günstigeren Preises“ an die Gewinneragentur vergeben. Eine weitere Begründung erfolgte nicht. Merkwürdig, da war dochin den Vergabekriterien der Ausschreibung auch noch von anderen Parametern die Rede…
Gemäß Abschnitt 4 der Ausschreibungsunterlagen erhält der günstigste, geeignetste und kompetenteste/zuverlässigste Bewerber den Zuschlag („Award will be made to the lowest priced, acceptable, responsible offeror“).
Folglich sollten für die Vergabe des Auftrags neben dem Preis sowohl die Eignung als auch die Kompetenz des Bewerbers eine gleichwertige Rolle spielen. Scheint so, als hätte sich die US-Amerikanische Botschaft nicht an die selbst aufgestellten Vergabekriterien gehalten? Kompetenz und Eignung? Fehlanzeige. We’ll go for the discount! Also auch in diesem Fall gilt – wie so oft – das Prinzip: Hohe Anforderungen in der Ausschreibung formulieren, um Anbieter zur Teilnahme zu motivieren und dann entscheidet eben doch nur der Preis. Aus Sicht der teilnehmenden Agenturen ein no go! Bei korrekter Vergabeankündigung über den günstigsten Preis hätten sicherlich einige Anbieter auf eine Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet. Da liegt die Vermutung nahe, dass man genau dies mit einer derartigen Vergabepraxis vermeiden wollte.
von Ben Irle | Okt 11, 2015 | Uncategorized
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von Ben Irle | Sep 18, 2015 | Foul Pitches
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vergab im Wege eines offenen Verfahrens (Angebotsschluss am 17.09.2015) die Dienstleistungen Konzeption, Beratung, Realisierung, Hosting und Providing sowie technische und redaktionelle Betreuung ihres Internetangebotes, insbesondere in Bezug auf die zentrale Plattform www.baua.de, aber auch bezüglich Satellitenseiten sowie perspektivisch / optional Social Media-Kanäle und Apps.
Unter Berücksichtigung des Corporate Designs der BAuA sollen insbesondere das Gestaltungs- und Kommunikationskonzept sowie weitere Teilkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Dazu soll zu Leistungsbeginn die Internetseite www.baua.de (inklusive der englischen Sprachversion) vom Auftragnehmer auf ein neues Content Management System (CMS) migriert werden (derzeit GSB7 PreRelease). Als künftiges CMS wird der „Government Site Builder“ GSB7 präferiert. Der „Government Site Builder“ (GSB) ist im Rahmen der E-Government Initiative BundOnline 2005 als Basiskomponente-CMS für die Webauftritte der Bundesverwaltung entwickelt worden. Ziel war es, einen modularen Baukasten für die schnelle und unkomplizierte Erstellung von Internetauftritten zentral zu entwickeln, um aufwändige Eigenentwicklungen zu vermeiden, aber gleichzeitig individuelle Anpassungen jederzeit zu ermöglichen. Der Bieter kann aber auch ein alternatives CMS vorschlagen, dass den Anforderungen der Ausschreibung entspricht.
Soweit so gut. Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Ausschreibung ergeben sich jedoch, wenn man sich mit einer Vorabinformation des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern vom 24.02.2015 näher beschäftigt. Daraus ergibt sich, dass die Weiterentwicklung des GSB auf Basis CoreMedia Software durch die Weiterentwicklung des GSB auf Open Source Basis abgelöst werden soll. Die diesbezügliche Ausschreibung des Bundesverwaltungsamts soll noch im Jahr 2015 veröffentlicht werden. Anschlussausschreibungen für Aktivitäten zum GSB auf Basis CoreMedia Software sind nach aktuellem Stand nicht geplant, heißt es weiter in der vorgenannten Vorabinformation.
Es wird also einerseits im Laufe dieses Jahres durch das Bundesverwaltungsamt im Rahmen ihrer vorbezeichneten Ausschreibung bekannt gegeben werden, dass der GSB auf Basis CoreMedia Software ausläuft bzw. nicht weiterentwickelt werden wird und andererseits veröffentlicht die BAuA aktuell eine Ausschreibung mit eindeutiger Präferenz auf diesen GSB. Da es sich hierbei um ein System handelt, das abgeschafft werden wird und auf das andere Einrichtungen längst nicht mehr setzen, muss sich die BAuA die Frage stellen lassen, ob ihre Ausschreibung aktuell überhaupt noch Sinn macht und folglich im Interesse des Steuerzahlers sein kann.