von Ben Irle | Mrz 11, 2015 | Foul Pitches
In dem offenen „Verfahren über die Arbeitgeberkommunikation und die Personalwerbung der Bundeswehr“ vom 30.01.2015 forderte das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zur Angebotsabgabe bis zum 23.03.2015 auf. Inhalt der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung des Bundesverteidigungsministeriums zur strategischen Kommunikationsberatung, Entwicklung von Kommunikationskonzepten sowie zur Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation und Personalwerbung der Bundeswehr. Ziel der Auftragsvergabe ist es, die Bundeswehr als einen der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands darzustellen. Dies soll durch die Entwicklung und Implementierung eines Employer Brandings erreicht werden. Auf diese Weise sollen neue Bewerberinnen und Bewerber gewonnen und Mitarbeiter langfristig an die Bundeswehr gebunden werden. Weiterer Auftragsgegenstand ist es, die laufende Personalwerbung an das zu entwickelnde Employer Branding anzupassen und weiterzuentwickeln.
Dies klingt zunächst nach einem interessanten Auftrag. Sieht man sich jedoch die Anforderungen an das einzureichende Angebot an, kommen Zweifel auf. So soll ein „Grobkonzept“ von „ca. 75 DIN A 4-Seiten“ erarbeitet werden, indem eine fiktive Personalwerbekampagne dargestellt wird, um Gesundheits- und Krankenpfleger/innen für die Bundeswehr zu gewinnen. Warum gerade ca. 75 DIN A 4-Seiten? In wie weit stehen der Seitenumfang eines „Grobkonzeptes“ – das bei diesem Seitenumfang so grob nicht mehr sein kann – in einer Wechselwirkung zu Qualität und Güte? Verfehlt ein 40-seitiges „Grobkonzept“ schon die formellen Anforderungen? Die Bedingungen überzeugen nicht! Ebenso ist zu beanstanden, dass angesichts dieser umfassenden Anforderungen und des damit einhergehenden erheblichen Aufwandes kein Pitch-Honorar gezahlt wird.
Zum attraktivsten Agentur-Auftraggeber hat die Bundeswehr ganz sicher noch einen langen Weg zurückzulegen.
von Ben Irle | Mrz 11, 2015 | Foul Pitches
Der unter Vorsitz des Präsidenten Volker Bouffier geführte Bundesrat veröffentlichte im Oktober 2014 eine Ausschreibung für die Präsentation des Bundesrates im Rahmen der Veranstaltung „Tag der Deutschen Einheit“ für das Jahr 2015 in Hessen, 2016 in Sachsen und 2017 in Rheinland-Pfalz. Leistungsgegenstand der Ausschreibung war die Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Präsentationen des Bundesrates bei der jeweiligen Veranstaltung.
Das von den Bietern einzureichende Kreativangebot sollte grafische und konzeptionelle Darstellungen der kreativen Lösung für die Außen- und Innengestaltung der Präsentation des Bundesrates umfassen. Darüber hinaus war ein Vorschlag für die Erbringung von Leistungen für die Projektierung, Planung und Organisation der Präsentation gefragt. Die Bieter sollten außerdem ihre Vorstellung zur Leistungserbringung während der Realisierungsphase darstellen und einen detaillierten Kostenplan einreichen.
Vor dem Hintergrund, dass die Ausschreibung keinerlei Detail-Informationen zu vergangenen Präsentationen enthielt, handelt es sich hierbei um eine Vielzahl nicht ohne weiteres umzusetzender Anforderungen. Trotz dahingehender zahlreicher Bieterfragen zeigte sich der Bundesrat lediglich unzureichend informationsbereit und verwies lediglich auf wenig ergiebige Informationen auf dessen Website. Angesichts der Tatsache, dass auch die Bestandsagentur an der Ausschreibung teilnahm, befanden sich die übrigen teilnehmenden Agenturen damit in einem Wettbewerbsnachteil.
Auch die Informationspolitik der laufenden Ausschreibung des Bundesrates zur „Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung‚ Tag der offenen Tür des Bundesrates‘“, zu der laut Aussage des Bundesrates ebenfalls die Bestandsagentur zur Angebotsabgabe eingeladen wurde, war zunächst mangelhaft. Erst nachdem der Bundesrat auf den hierdurch bestehenden Nachteil für Mitbewerber der Bestandsagentur hingewiesen wurde und zur Chancengleichheit um die Zuleitung von Planungsunterlagen sowie einer Dokumentation und Kostenaufstellung der Veranstaltung aus dem letzten Jahr gebeten wurde, reagierte der Bundesrat einsichtig. Er übermittelte den Bewerbern zumindest die Grundriss-Pläne des Bundesratsgebäudes sowie der Gartenanlage, Bieterfragen und Antworten, den Flyer sowie den Fragebogen zur Bundesratsrallye aus dem letzten Jahr und das Bundesrats-Logo. Die Frage nach einer Budgetvorgabe ließ der Bundesrat jedoch weiterhin unbeantwortet, was vor dem Hintergrund, dass die Angebote in der Eignungsprüfung anhand des Zuschlagskriteriums „wirtschaftlichstes Angebot“ bewertet werden, untragbar ist.
Kennt Herr Bouffier den Sinn und Zweck einer Ausschreibung?
von Ben Irle | Mrz 10, 2015 | Foul Pitches
Pitchblog kritisierte im Januar eine Ausschreibung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) für die “Erstellung einer Kampagnenidee zur Sensibilisierung ‘nachhaltige Textilien/Textilbündnis’” wegen einer unangemessen kurz gesetzten Angebots- und Umsetzungsfrist. Nachdem Pitchblog das BMZ zur diesbezüglichen Stellungnahme aufforderte, wies dieses den Vorwurf zunächst zurück, verlängerte die Angebotsfrist kurz vor Ablauf dann aber doch noch. Wenig später hob das BMZ nach weiteren Recherchen und Nachfragen des Pitchblog die Ausschreibung aus einem „schwerwiegenden Grund“ auf. Worin dieser schwerwiegende Grund liegen soll, wurde nicht erläutert. Sowohl Pitchblog als auch HORIZONT fragten nach. Das BMZ blieb bis heute eine Antwort schuldig.
von Ben Irle | Jan 28, 2015 | Foul Pitches
In ihrer aktuell laufenden öffentlichen Ausschreibung sucht die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine Agentur für die „Gestaltung und Programmierung einer Website zu einem historischen Thema“. Geplant ist eine multimediale Website, die Zugang zu historischen Quellen und Zeitzeugeninterviews zum Wirken der letzten DDR-Regierung bietet und den Weg zur Wiedervereinigung 1990 beschreibt. Leistungsumfang ist die Gestaltung des Layouts der Website, die Programmierung und die teilweise Erstellung bzw. Einstellung von Inhalten. So weit so gut.
Kurios wird es bei den Auswahlkriterien: So ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung unter anderem die Vorlage einer Referenzliste, die mindestens zwei vom Bieter gestaltete Webseiten umfasst, die historische Themen des 20. Jahrhunderts abbilden. Und nicht nur das. Voraussetzung ist weiter, dass eben diese Webseiten in den vergangenen sieben Jahren gestaltet worden sein müssen. Schon das Erfordernis an sich, auf entsprechende Referenzaufträge verweisen zu können, überzeugt nicht. Denn offenbar geht es nicht um historisches Wissen der künftigen Agenturen, sondern lediglich um die Erfahrung bei der Erstellung von einer Webseite, deren Inhalte zwar bearbeitet, aber ansonsten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Und warum dürfen die Referenzaufträge nicht länger als sieben Jahre zurückliegen? Hierauf gibt es auch keine schlüssige Antwort.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Daneben ist für die Bundesstiftung die Auswertung der Referenzliste von Bedeutung und mitbestimmend für den wirtschaftlichen Wert der Leistung. Dieses Auswahlkriterium wird von der Stiftung nicht erläutert und unterliegt einer allein subjektiven Bewertung. Jedenfalls dürfte die bislang für die Bundesstiftung tätige Agentur „PROFORMA diese grotesken Anforderungen erfüllen. Ein Schelm, der bei dem Namen dieser Agentur Böses denkt.
von Ben Irle | Jan 9, 2015 | Foul Pitches
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat seine Ausschreibung für die “Erstellung einer Kampagnenidee zur Sensibilisierung ‘nachhaltige Textilien/Textilbündnis'” aus einem “schwerwiegenden Grund” aufgehoben. Eine Neuausschreibung ist nicht vorgesehen.
Pitchblog hatte diese Ausschreibung kritisch hinterfragt und den Fall veröffentlicht; hieraufhin berichtete auch HORIZONT.
Die Reaktion des BMZ wirft Fragen auf: Aus welchem “schwerwiegenden Grund” die Ausschreibung aufgehoben wurde erfahren die Teilnehmer der Ausschreibung ebenso wenig, wie die Hintergründe für eine nicht erfolgende Neuausschreibung.
Wird die wichtige Initiative des BMZ nun gänzlich ohne Kampagne kommuniziert oder erfolgt eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung?
Die Agenturen, die in den letzten Tagen Zeit und Geld in die Ausarbeitung ihrer Angebote investiert haben, erhalten nicht nur keine nachvollziehbare Erklärung, sondern gehen ohne wenigstens die Chance auf einen Zuschlag gänzlich leer aus.
Das BMZ hätte gut daran getan, die Hintergründe der Aufhebung der Ausschreibung transparent zu machen, um damit wenigstens den Versuch zu unternehmen, einer Beschädigung des Vertrauens in öffentliche Ausschreibungen entgegenzuwirken.
Pitchblog wird diese Hintergründe recherchieren und berichten.